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Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG, BGBl. 2023 I Nr. 140) hat zum Ziel, Meldungen von Missständen und Fehlverhalten innerhalb des Unternehmens zu erleichtern und Personen zu schützen, die Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen erlangt haben und diese melden. Alles Wichtige hierzu nachfolgend zusammengefasst:

  • Schutz von Hinweisgebern: Das Gesetz gewährt Hinweisgebenden Schutz vor Benachteiligungen, Sanktionen oder Diskriminierung aufgrund von Meldungen. Dies soll sicherstellen, dass sich hinweisgebende Personen ohne Angst vor Repressalien für die Aufdeckung von Missständen einsetzen können.
  • Vertraulichkeit: Die Wahrung der Vertraulichkeit im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes ist von höchster Bedeutung. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben und unserer Verpflichtung dazu, wird die Identität von Hinweisgebern streng vertraulich behandelt. Dies bedeutet, dass Meldungen ausschließlich von Hinweisgeberschutzbeauftragten eingesehen und bearbeitet werden können. Die Untersuchung der Meldung erfolgt ebenfalls unter strikter Wahrung der Vertraulichkeit. Nur bei zwingender Notwendigkeit werden vertrauliche Gespräche mit Mitarbeitern, Auftragnehmern oder anderen relevanten Personen durchgeführt, um die genaue und sorgfältige Untersuchung des Sachverhalts zu gewährleisten. Diese Maßnahmen stellen einen umfassenden Schutz sicher und tragen dazu bei, die Integrität des Gesamtprozesses zu sichern.
  • Bearbeitung der Meldungen: Nach Absenden deiner Meldung erhältst du innerhalb von 7 Tagen die Bestätigung des Eingangs der Meldung. Wenn die erste Kontaktaufnahme nicht genügend Informationen enthält, werden wir uns mit dir in Verbindung setzen. Wir prüfen, ob der gemeldete Verstoß in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt und geben dir innerhalb von drei Monaten Rückmeldung über geplante oder ergriffene Folgemaßnahmen und deren Gründe, soweit durch diese Rückmeldung die Ermittlungen oder beteiligte Personen nicht beeinträchtigt werden.

Wir danken euch im Voraus für euer Vertrauen und eure Zusammenarbeit bei der Umsetzung dieses wichtigen Gesetzes. Für Fragen oder weitere Informationen stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Fehlverhalten melden   oder   hinweise(at)die-interaktiven.de